Allgemeine Geschäftsbedingungen der Motobike Trips Amstad

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") gelten für den gesamten Geschäftsbereich der Motobike Trips Amstad (nachfolgend "Firma"). Die Firma bietet geführte Reisen, Tagestouren oder GPS-Dateien nach Wunsch und Budget an.

2. Vertragsabschluss

Der Vertragsabschluss kommt durch die schriftliche Anmeldung durch den Reiseteilnehmer (nachfolgend „Kunde“), oder ab Ausstellung der Bestätigung/Rechnung an den Kunden zustande.

Der Vertrag kommt auf jeden Fall zustande, wenn der Kunde die von der Firma angebotenen Dienstleistungen in Anspruch nimmt.

3. Preise

Vorbehaltlich anderweitiger Offerten verstehen sich alle Preise in Euro (€). Alle Preise verstehen sich inklusive allfällig anwendbarer Mehrwertsteuer (MwSt) sowie exklusive weiterer allfällig anwendbarer Steuern.

Die Firma behält sich vor, die Preise jederzeit zu ändern. Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preise.

4. Bezahlung

Nach Eingang der Anmeldung erhält der Kunde eine Bestätigung, die zugleich die Rechnung darstellt. Die Anzahlung beträgt, wenn auf der Rechnung nicht anders vermerkt, 40 % des Preises pro Person bei Mehrtagestouren, 100 % bei Eintagestouren, Modulen und auch für die GPS-Dateien, zahlbar innert 10 Tagen. Der Restbetrag ist spätestens 10 Tage vor Abreise fällig.

Wird die Rechnung nicht binnen vorgenannter Zahlungsfrist beglichen, wird der Kunde abgemahnt. Begleicht der Kunde die Rechnung nicht binnen der angesetzten Mahnfrist fällt er automatisch in Verzug.

Ab Zeitpunkt des Verzuges schuldet der Kunde Verzugszinsen in der Höhe von 5% (fünf Prozent).

Die Firma behält sich vor, jederzeit ohne Angabe von Gründen Vorauskasse zu verlangen.

Verrechnung des in Rechnung gestellten Betrages mit einer allfälligen Forderung des Kunden gegen die Firma ist nicht zulässig.

Der Firma steht das Recht zu, bei Zahlungsverzug die Lieferung oder Dienstleistungserbringung zu verweigern.

4. Preiserhöhung

Preiserhöhungen sind grundsätzlich möglich. Die Berechnung der Preiserhöhung erfolgt nach denselben Kriterien wie die Berechnung des Grundpreises. Sie haben jedoch mindestens 3 (drei) Wochen vor Abreisetermin zu erfolgen. Die Preiserhöhung hat auf einem der folgenden Gründe zu beruhen: Anstieg der Beförderungskosten, einschliesslich der Treibstoffkosten, einer Zunahme der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Landegebühren, Ein- oder Ausschiffungsgebühren in Häfen und entsprechende Gebühren auf Flughäfen oder Änderung der für die Pauschalreise geltenden Wechselkurse.

Beträgt die Preiserhöhung mehr als 10%, handelt es sich um eine wesentliche Vertragsänderung. Dem Kunden steht das Recht zu, die Änderung anzunehmen oder vom Vertrag zurück zu treten. Er hat seine Entscheidung der Firma baldmöglichst, jedoch definitiv vor Beginn der Reise mitzuteilen. Wenn der Kunde vom Vertrag zurück treten möchte, hat er Anspruch auf die Teilnahme an einer anderen gleichwertigen oder höherwertigen Pauschalreise, sofern die Firma oder einer Ihrer Geschäftspartner ihm eine solche anbieten kann oder auf Teilnahme an einer anderen minderwertigen Pauschalreise sowie auf Rückerstattung des Preisunterschieds oder auf schnellstmögliche Rückerstattung aller von ihm bezahlten Beträge. Vorbehalten bleibt der Anspruch auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung des Vertrages.

5. Umbuchung oder Annullation

5. 1 Umbuchung

Eine Umbuchung muss schriftlich erfolgen.

5.2 Annullation

Kann der Kunde die Reise nicht antreten beziehungsweise eine Dienstleistung nicht in Anspruch nehmen, aus Gründen die nicht der Firma zuzuschreiben sind, so hat der Kunde die Firma umgehend schriftlich mit Angabe des Grundes zu informieren. In solchen Fällen fallen Annullierungskosten an. Massgeblich für die Berechnung der Annullierungskosten ist das Eingangsdatum des Schreibens bei der Firma. Zudem gelten die Annullierungskosten des jeweiligen Veranstalters sowie des gebuchten Transportunternehmens.

5.3 Ersatzpersonen

Ist der Kunde daran gehindert, die Pauschalreise anzutreten, so kann er die Buchung an eine Person abtreten, die alle an die Teilnahme geknüpften Bedingungen erfüllt, wenn er zuvor die Firma innert angemessener Frist vor dem Abreisetermin darüber informiert. Diese Person und der Kunde haften der Firma solidarisch für die Zahlung des Preises sowie für die gegebenenfalls durch diese Abtretung entstehenden Mehrkosten.

5.4. Vorzeitige Rückreise

Sollte der Kunde die Reise aus irgendeinem Grund frühzeitig abbrechen, erfolgt eine Rückerstattung der nicht bezogenen Leistungen im Umfang, als diese Leistung auch der Firma nicht in Rechnung gestellt bzw. rückvergütet wird. Die zusätzlichen Reisekosten gehen zu Lasten des Kunden.

5.5 Nicht erscheinen

Wenn der Kunde zur Abreise nicht oder zu spät erscheinen, kann keine Rückerstattung des Preises gewährt werden.

5.6 Annullation durch die Firma

Annulliert die Firma die Dienstleistung aus Gründen die der Kunden nicht zu vertreten hat, so hat der Kunden Anspruch auf die Möglichkeiten gemäss obengenannter Ziffer. Der Schadenersatzanspruch auf Nichterfüllung besteht nicht, wenn die Annullation infolge Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl oder höherer Gewalt erfolgt.

Die Firma ist berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen, wenn die Durchführung der Reise trotz einer entsprechenden Abmahnung durch den Kunden nachhaltig gestört wird. Das gleiche gilt bei dem Verdacht, dass der Kunde im Urlaubsland oder auf der Reise eine strafbare und nach schweizerischem Strafrecht mit Freiheitsstrafe bedroht Handlung begangen hat, oder wenn der Kunde sich in solchem Masse vertragswidrig verhalten hat, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Die Firma behält jedoch den Anspruch auf den Reisepreis. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung der Kunde als Störer selbst. Die dadurch ersparten Aufwendungen sowie Vorteile, die aus nicht in Anspruch genommener Leistungen erlangt werden, einschliesslich Erstattungen durch andere Leistungsträger, wird dem Kunde jedoch angerechnet.

6. Pflichten der Firma

6.1. Dienstleistungserbringung

Vorbehaltlich anderslautender Vereinbarung, erfüllt die Firma ihre Verpflichtung durch Erbringung der vereinbarten Dienstleistung. Werden keine weiteren Bestimmungen vereinbart gilt als Erfüllungsort der Sitz der Firma.

6.2. Hilfspersonen

Die Parteien haben das ausdrückliche Recht, zur Erledigung ihrer vertragsgemässen Pflichten Hilfspersonen beizuziehen. Sie haben sicherzustellen, dass der Beizug der Hilfsperson unter Einhaltung aller zwingenden gesetzlichen Bestimmungen und allfälliger Gesamtarbeitsverträge erfolgt.

7. Pflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet sämtliche Vorkehrungen welche zur Erbringung der Dienstleistung durch die Firma erforderlich sind umgehend vor zunehmen. Der Kunde hat die Vorkehrungen am vereinbarten Ort zur vereinbarten Zeit und im vereinbarten Mass vorzunehmen. Je nach Umständen gehört dazu das Erbringen geeigneter Informationen und Unterlagen für die Firma.

Der Kunde ist für die Korrektheit der erforderlichen Angaben zu seiner Person und allfälligen Dritten gegenüber der Firma verantwortlich und hat die Folgen allfälliger Fehler vollumfänglich zu tragen.

8. Altersgrenze

Der Kunde bestätigt mit dem Akzeptieren dieser AGB, dass er die erforderliche Altersgrenze zum Bezug der von der Firma angebotenen Dienstleistungen erfüllt.

9. Rücktritt

Beide Parteien haben das Recht jederzeit vom Vertrag zurück zu treten. Die bereits getätigten Aufwendungen sind der anderen Partei vollumfänglich zu entgelten. Erfolgt ein Rücktritt zu Unzeiten bleiben allfällige Schadenersatzansprüche vorbehalten.

10. Gewährleistung

Die Firma gewährleistet vereinbarten Dienstleistungen in branchenüblicher Qualität auszuführen.

11. Haftung

Die Haftung für jegliche indirekte Schäden und Mangelfolgeschäden wird vollumfänglich ausgeschlossen.

Die Haftung für direkte Schäden wird auf die Vertragssumme beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für direkte Schäden verursacht durch Grobfahrlässigkeit oder Absicht.

Der Kunde ist verpflichtet, allfällige Schäden der Firma umgehend zu melden.

Die Haftung für Personenschäden des Kunden wird vollumfänglich ausgeschlossen.

Jegliche Haftung für Hilfspersonen wird vollumfänglich ausgeschlossen.

Die Firma haftet grundsätzlich gegenüber dem Kunden für die angebotenen Dienstleistungen, unabhängig davon wer für deren Ausführung verantwortlich ist. Die Firma haftet nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Vertrages zurückzuführen ist: auf Versäumnisse des Kunden; auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse Dritter, die an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen nicht beteiligt sind; auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches der Veranstalter, der Vermittler oder der Dienstleistungsträger trotz aller gebotenen Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte. Auch wenn die Firma nicht haftet, muss sie um Hilfeleistung an den Kunden bemüht sein.

12. Haftungsverzichterklärung

Mit der Anmeldung zur Reise stimmt der Kunde folgender Erklärung ausdrücklich zu:

Ich bin mir der Gefahren des Motorradfahrens voll bewusst. Die Teilnahme an der Reise erfolgt auf mein eigenes Risiko. Ich erkläre mich damit einverstanden, dass weder die Firma noch deren Leistungsträger und Erfüllungsgehilfen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden jeglicher Art sowie andere auftretende Störungen, die der höheren Gewalt abliegen, haftbar gemacht werden können. Es ist mir bekannt, dass die Firma auch nicht für das Fehlverhalten anderer Gruppenteilnehmer haftet. Ich verpflichte mich, die geltenden Verkehrsregeln der einzelnen Staaten zu beachten, die Regeln der Gruppenreise einzuhalten und weder Mensch noch Natur durch mein Verhalten zu schädigen. Ich bin grundsätzlich gesund, erfülle die Anforderungen, die die Tour an mich stellt und verfüge über einen gültigen Führerschein. Für das Tragen ausreichender Schutzkleidung bin ich selbst verantwortlich.

13. Versicherungen

Im Pauschalpreis sind keinerlei Versicherungen eingeschlossen, außer diese seien in der Bestätigung detailliert aufgeführt. Wir bitten den Kunden zu überprüfen, ob er genügend versichert ist (Annullations-, Kranken-, Unfall-, Sachtransport- oder sonstige Versicherung).

14. Beanstandungen

Entsprechen die erbrachten Leistungen nicht unserer Ausschreibung oder sind sie anderweitig erheblich mangelhaft, so müssen Sie unverzüglich an Ort und Stelle dem Reiseleiter oder dem Dienstleitungsunternehmen, welches Ihnen diese Leistungen erbringen sollte, bekannt zu geben. Führt Ihre Intervention zu keiner Lösung, so sind Sie verpflichtet, von der Vertretung oder dem betreffenden Dienstleistungsunternehmen eine schriftliche Bestätigung zu verlangen, welche Ihre Beanstandung und deren Inhalt festhält. Ihre Beanstandungen müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Rückreise schriftlich bei der Firma vorliegen, ansonsten jeder Schadenanspruch erlischt.

15. Datenschutz

Die Firma darf die im Rahmen des Vertragsschlusses aufgenommenen Daten zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag verarbeiten und verwenden. Die Firma ergreift die Massnahmen welche zur Sicherung der Daten gemäss den gesetzlichen Vorschriften erforderlich sind. Der Kunde erklärt sich mit der Speicherung und vertragsgemässen Verwertung seiner Daten durch die Firma vollumfänglich einverstanden und ist sich bewusst, dass die Firma auf Anordnung von Gerichten oder Behörden verpflichtet und berechtigt ist Informationen vom Kunden diesen oder Dritten bekannt zu geben. Hat der Kunde es nicht ausdrücklich untersagt, darf die Firma die Daten zu Marketingzwecken verwenden. Die zur Leistungserfüllung notwendigen Daten können auch an beauftrage Dienstleistungspartner oder sonstigen Dritten weitergegeben werden.

16. Änderungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können von der Firma jederzeit geändert werden.

Die neue Version tritt durch 30 (dreissig) Tage nach der Mitteilung durch die Firma in Kraft.

Für die Kunden gilt grundsätzlich die Version der AGB welche zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Kraft ist. Es sie denn, der Kunde habe einer neueren Version der AGB zugestimmt.

17. Priorität

Diese AGB gehen allen älteren Bestimmungen und Verträgen vor. Lediglich Bestimmungen aus Individualverträgen welche die Bestimmungen dieser AGB noch spezifizieren gehen diesen AGB vor.

18. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder eine Beilage dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Dasselbe gilt auch für allfällige Vertragslücken.

19. Vertraulichkeit

Beide Parteien, sowie deren Hilfspersonen, verpflichten sich, sämtliche Informationen welche im Zusammenhang mit den Leistungen unterbreitet oder angeeignet wurden, vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht bleibt auch nach der Beendigung des Vertrages bestehen.

20. Höhere Gewalt

Wird die fristgerechte Erfüllung durch die Firma, deren Lieferanten oder beigezogenen Dritten infolge höherer Gewalt wie beispielsweise Naturkatastrophen, Erdbeben, Vulkanausbrüche, Lawinen, Unwetter, Gewitter, Stürme, Kriege, Unruhen, Bürgerkriege, Revolutionen und Aufstände, Terrorismus, Sabotage, Streiks, Atomunfälle resp. Reaktorschäden unmöglich so ist die Firma während der Dauer der höheren Gewalt sowie einer angemessenen Anlaufzeit nach deren Ende von der Erfüllung der betroffenen Pflichten befreit. Dauert die höhere Gewalt länger als 30 (dreissig) Tage kann die Firma vom Vertrag zurück treten. Die Firma haftet entsprechend nicht für Änderungen im Reiseprogramm wird die Reise unmöglich hat die Firma dem Kunden bereits geleistetes Entgelt vollumfänglich zurück zu erstatten.

Jegliche weiteren Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche infolge vis major sind ausgeschlossen.

21. Anwendbares Recht / Gerichtsstand

Diese AGB unterstehen schweizerischem Recht. Soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen vorgehen, ist das Gericht am Sitz der Firma zuständig. Der Firma steht es frei, am Sitz des Beklagten eine Klage anzuheben. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Produktekauf (SR 0.221.221.1) wird explizit ausgeschlossen.